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Informationen - Verband

Der Österreichische Fachverband für Fernöstliche Kampfsportarten (ÖFFK) ist ein Verband, der sich der Pflege und Förderung fernöstlicher sowie artverwandter Kampfsportarten widmet.

Ziele

  • Förderung und Verbreitung fernöstlicher Kampfsportarten und artverwandter Disziplinen
  • Ordentliche Mitgliedschaft bei der Bundessportorganisation BSO
  • Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen und Sportverbänden


Vorteile einer Mitgliedschaft beim ÖFFK

  • Anerkennung der Kampfsportart in Österreich sowie in der EU
  • Möglicher Zugang zu Fördermitteln (staatl. und von anderen Institutionen)
  • Günstige Versicherungsleistungen
  • Interessenvertretung gegenüber Behörden und Organisationen
  • Zugang zur Übungsleiter- und Instruktorausbildung (staatl. geprüfter Instruktor) für jede Sparte
  • Hilfe beim Ausrichten von Meisterschaften, Turnieren, etc.
  • gemeinsame Veranstaltungen
  • gemeinsame Werbung und PR
  • Sondertarife in Bundessportheimen


Auszug aus dem Statut:

Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Zweck des Verbandes

Der „Österreichische Fachverband für Fernöstliche Kampfsportarten“ ist die Vereinigung der in Österreich bestehenden Landesverbände und Vereine, welche sich diesen oder artverwandten Sportarten widmen und sein Statut anerkannt haben.

Er ist gemeinnützig, hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet der Republik Österreich.


Zweck des Verbandes ist:

Die Pflege und die Verbreitung besonders jener fernöstlichen Kampfsportarten, die noch nicht in der BSO vertreten sind, in all ihren Erscheinungsformen (Breiten- bzw. Freizeitsport sowie Leistungs- bzw. Spitzensport) sowie die Förderung der betreffenden Vereine;

die Vertretung der ihm angehörigen Kampfsportarten im ln- und Ausland;

die Durchführung von nationalen und internationalen Meisterschaften, soweit sie in den verschiedenen Sparten vorgesehen sind, sowie von sportlichen Großveranstaltungen und die Beteiligung an solchen und nicht zuletzt die Durchführung von Lehrgängen, Schulungen und Veranstaltungen sonstiger Art;
die Umsetzung und Kontrolle der für den fernöstlichen Kampfsport vorgesehenen Regeln;

Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Herausgabe von Mitteilungen und Nachrichten an die Öffentlichkeit bzw. Medien, Werbetätigkeit etc.)

die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes (BSFG) im Bereich des Verbandes.

Es geht also darum, all jene Kampfsportvereine zu unterstützen, die daran interessiert sind, das Niveau ihrer Arbeit hoch zu halten und dazu auch bereit sind, sich einer freiwilligen Selbstkontrolle zu unterziehen.

Wenngleich die fernöstlichen Kampfsportarten viele Gemeinsamkeiten aufweisen, sind sie im Verband als eigenständige und voneinander unabhängige Fachbereiche organisiert, womit eine optimale Erfüllung der spartenspezifischen Aufgaben ermöglicht wird.

Die Proponenten des ÖFFK, Präsident Werner KRAMMER und Sportdirektor Siegfried KOBILZA, wollen damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die fernöstlichen Kampfsportarten sich künftig in wohl geordneten Bahnen selbstständig entwickeln können, wobei das Niveau der Trainingspraxis hoch gehalten wird zum Wohle aller derzeit in diesem Bereich aktiven oder künftiger Kampfsportler.

 

 

Die vollständigen Statuten finden Sie im Downloadbereich!

 

 


Mitgliedschaft und Aufnahmeverfahren

Wer kann im ÖFFK Mitglied werden?

Grundsätzlich ist jeder Verein, jedes Dojo, jede sonstige Trainingsgruppe sowie Gruppierungen von Vereinen aus dem Bereich der fernöstlichen Kampfkünste / Kampfsportarten oder aus artverwandten Bereichen eingeladen, sich um eine Aufnahme in den ÖFFK zu bewerben, selbst dann, wenn es im Verband zum Zeitpunkt des Ansuchens noch keinen entsprechenden Fachbereich gibt. Der ÖFFK ist für alle Fachrichtungen offen und daher bemüht, die Zahl seiner Sparten ständig zu erweitern.

Wie wird man Mitglied im ÖFFK?

Im Bereich „Service – Downloads & mehr“ findet sich ein Formular zum Ansuchen um Aufnahme in den ÖFFK. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein und kann jederzeit eingereicht werden. Der Verband behält sich vor, noch etwaige Zusatzinformationen vom Antragsteller einzuholen und entscheidet üblicherweise innerhalb von 30 Tagen über die Aufnahme. Die Verständigung des Antragstellers erfolgt in schriftlicher Form.

 


Das Aufnahmeansuchen finden Sie im Downloadbereich!